Giftanschlag auf Biodiversität
Keine weitere Ausbringung von Giftweizen auf Ackerrandstreifen
Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) hat verfügt, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Feldmäusen in Nichtkulturland bis Ende Dezember diesen Jahres erlaubt sind. Bereits seit September darf Ratron-Giftweizen unter anderem auch auf Ackerrandstreifen, Straßenrändern und Böschungen ausgebracht werden. Mike Jessat, Landesvorsitzender des NABU Thüringen, bezeichnet diese Vorgehensweise als einen Anschlag auf die Biodiversität: „Auf der einen Seite ergreift und fördert das Land Maßnahmen, um die Biodiversität in Thüringen zu erhalten. Auf der anderen Seite wird zugelassen, daß in unserer ausgeräumten Landschaft Gift in ökologisch wertvolle Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, ausgebracht wird.“ Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist der in den Giftködern enthaltene Wirkstoff Zinkphosphid eine sehr hohe Giftigkeit gegenüber Vögeln und Säugetieren auf. Normalerweise wird Ratron mit Legeflinten in Mäuselöcher gesteckt. Ackerrandstreifen und Böschungen bieten aber auch Tieren, die auf der Roten Liste stehen, wertvolle Lebensräume. Dies gilt auch für die gefährdete Feldspitzmaus. „Feldspitzmaus und Feldmäuse nutzen oft dieselben Gänge. Es ist zu erwarten, dass Feldspitzmäuse nach längerer Zeit die vergifteten Kadaver als Nahrungsquelle nutzen. Ein solcher Einsatz von Giftmitteln kann gravierende Auswirkungen auf die sowieso schon schwachen Populationen haben“, erklärt Mike Jessat. Man sollte nicht von biologischer Vielfalt, Artenschutz und europäischer Verantwortung sprechen, wenn man so verantwortungslos mit Giften in der offenen Landschaft umgeht. Der NABU Thüringen fordert die Allgemeinverfügung der TLL schnellstens außer Kraft zu setzten.
Jürgen Ehrhardt
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
NABU Thüringen e.V.