Stärkung des Naturschutzes im Konflikt zwischen Jagd und Naturschutz

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

„In seinem Urteil vom 26. Juni 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. ...

Der NABU fordert bereits seit Langem eine Neuorientierung der Jagd, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt, der Einhaltung ethischer Normen, der Berücksichtigung des Tierschutzes und der Stärkung der Eigentümerinteressen. Dazu zählt auch das Recht, die Jagd auf Eigentumsflächen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes einzuschränken, oder gänzlich zu untersagen.
Will ein Eigentümer auf seinem Grund beispielsweise keine Fallen-, Wasservogel- oder Hasenjagd – oder gar keine Jagdausübung – dulden, oder mehr Rücksichtnahme auf Landschaftsschutzaspekte z.B. beim Bau von jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze), so müssen die Jagdausübungsberechtigten dies beachten. Wo Belange des Gemeinwohls Vorrang haben, bleiben Ausnahmen bestehen. Dies trifft z.B. dort zu, wo die Populationen von Reh, Rothirsch oder Wildschweinen zur Schadensvermeidung nach behördlicher Feststellung in größeren räumlichen Einheiten nach populationsökologischen Kriterien gemanagt werden müssen.

Die Wildfolge von angeschossenen Tieren ist dagegen schon aus höherrangigen tierschutzrechtlichen Gründen erforderlich und wird durch dieses Urteil nicht angefochten. Dennoch werden Jäger ihr Verhalten gegenüber dem Grundeigentümer an die veränderte Rechtslage anpassen und sich um Einvernehmen mit bemühen müssen.

Weitere Informationen zu NABU-Forderungen zur Neuausrichtung der Jagd sind in der NABU-Resolution zur Neuorientierung der Jagd unter: www.nabu.de/themen/jagd/publikationen/ benannt.“


Auszug aus der NABU-Mitteilung
Deutsches Jagdrecht zukunftsfähig gestalten!
Kontakt: Stefan Adler, Waldreferent im NABU-Bundesverband (E-Mail: (email: stefan.adler@nabu.de))

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