Wenn die Zierde zur Plage wird – Japanischer Staudenknöterich breitet sich extrem schnell aus
Neben vielen weiteren exotischen Pflanzen wird in deutschen Gartenmärkten auch der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica), der erstmals 1823 nach Europa gebracht wurde, als vermeintliche Zierde des Gartens angeboten. Den wenigsten Käufern ist dabei bewusst, dass sie sich gleichsam an die Stelle des Goetheschen Zauberlehrlings begeben, der die von ihm gerufenen Geister nicht mehr zu bändigen vermag und die Beherrschung über sie verliert. Denn der Japanische Staudenknöterich besitzt ein extremes Wachstumspotential. Bei günstigen Bedingungen wächst er pro Tag bis zu 30cm – ober- und unterirdisch – und breitet sich rasch und flächendeckend aus. Aufgrund seiner Größe (bis 3m) und dichten Belaubung erstickt er alles Leben unter sich. Entschließt man sich endlich zur Rohdung, wird diese zu einer unendlichen und frustrierenden Arbeit, da der Staudenknöterich selbst aus einem nur 10cm langen Wurzelrest erneut auszutreiben vermag. Ebenso problematisch ist die Kraft seiner langen meist vertical wachsenden Wurzeln, die infolge ihrer Stärke von bis zu 10cm selbst Mauern durchdringen und aufsprengen können. Gerade im Leitungs- und Kanalisationsbereich werden so, anfangs zumeist unbemerkte, Schäden verursacht, deren Behebung enorm aufwendig und kostenintensiv ist.
Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der Japanische Staudenknöterich im Uferbereich von Bächen oder Flüsse gepflanzt wird, da hier die Verdriftung von Wurzelteilen zu einer rasanten Ausbreitung entlang des Gewässers führt. Aus Unkenntnis wird der Japanische Staudenknöterich zudem an Stellen ausgebracht, wo ohnehin infolge der Unterschutzstellung als z.B. Naturschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) jedes Einbringen oder Entnehmen von Pflanzen oder Tieren untersagt ist. So musste kürzlich im FFH-Gebiet „Brahmeaue“ im Abschnitt zwischen Dorna und Zschippach eine Staudenknöterichanpflanzung entfernt werden, die dort widerrechtlich erfolgt war.
Auch z.B. in Brahmenau ist der Japanische Staudenknöterich an verschiedenen Stellen in Privatgärten zu sehen und es ist zu befürchten, dass er bald die ihm vorgegebenen Plätze verlassen wird. Daher soll an dieser Stelle an alle naturverbundenen Gartenbesitzer die Bitte gerichtet werden, diese Pflanze umgehend und gründlich zu entfernen – bevor es zu spät ist! Und bei der Neugestaltung des Gartens ist ein Verzicht auf derart invasive Pflanzen unbedingt ratsam.
Hat der Japanische Staudenknöterich sich etabliert, hilft nur die häufige Mahd (mindestens sechsmal pro Jahr), flankiert von mehrfacher, mindestens 60cm tiefer Wurzelstockrohdung, beides über einen Mindestzeitraum von 3 bis 5 Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Unteren Naturschutzbehörde Greiz (Dr.-Scheube-Straße 6 in 07973 Greiz), Tel. 03661/876-603.