Vermeidbare Beeinträchtigungen im Naturschutzgebiet
Leider gibt es nicht immer nur positives aus dem Naturschutzgebiet zu berichten.
So muss jedes Jahr an einigen Stellen im Bereich des Sandberges die Bekämpfung von dort nicht heimischen Pflanzen [Neophyten] durchgeführt werden. Der Grund, warum diese Pflanzen, Große Telekie [Telekia speciosa] und Lupinen [Lupinus] im Bereich des Sandberges zu finden sind liegt in der illegalen Entsorgung von Gartenabfällen einiger im Umfeld wohnender Bürger.
Die Große Telekie (Telekia speciosa) ist eine krautige Pflanze welche Wuchshöhen zwischen 100 bis 150, mitunter auch bis 200 Zentimeter erreicht. Diese Pflanze hat ihre Heimat in Südost-Europa, der Nord-Türkei und im Kaukasus. Dort wächst diese in Bergwald-Rändern, an Bachufern und in Hochstaudenfluren zwischen 300 bis 2400 Meter über Normalnull (NN).
Die Große Telekie wurde etwa um 1739 als Kultur- und Zierpflanze eingebürgert und wird meist für die Gestaltung von Teichufern, Gebüschrändern und Parks verwendet.
Quelle: wikipedia.org/Große_Telekie
Das natürliche Verbreitungsgebiet von Lupinen (Lupinus) ist der Mittelmeerraum. In Afrika kommt sie natürlich in Algerien, Ägypten und Marokko vor, in Asien in Israel, dem Libanon, in Syrien und in der Türkei, in Europa auf Zypern, in Bulgarien, den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, Griechenland mit Kreta, Italien mit Sardinien und Sizilien, in Frankreich mit Korsika, Portugal und Spanien. Lupinen wurden in Mitteleuropa als Zierpflanzen Anfang des 19. Jahrhunderts eingebürgert und sind heute in ganz Mitteleuropa zu finden. Sie gedeiht auf sandigen, kalkarmen, feuchten Böden und steht an Wald-, Straßen- und Wegrändern. Da Lupinen den Boden mit bis zu 100 kg Stickstoff pro Hektar anreichern, werden sie in gern in Gärten und der Landwirtschaft als Gründüngung verwendet. Für Gärtner und Landwirte ist der hohe Nährstoffeintrag durch die Pflanzen im Boden positiv. Für den Bereich Sandberg im Naturschutzgebiet Frießnitzer See/Struth ist der Nährstoffeintrag durch diese Pflanzen negativ, da der hohe Nährstoffeintrag zu Vegetationsveränderungen führt, wobei Pflanzenbestände, welche auf nährstoffarme Standorte spezialisiert sind verdrängt werden.
Quelle: wikipedia.org/Lupinen
Im Bereich des Sandberges gibt es aber nicht nur Beeinträchtigungen durch Gartenabfälle und anderen Müll. Oft sind bei einer Begehung des Gebietes noch recht frische Motoradspuren zu finden, da die ehemaligen und einzigartigen Sandgruben von einigen Crossfahrern für illegale Übungsfahren genutzt werden und dies, obwohl es einige Orte weiter, in Triptis, eine offizielle Trainingsstrecke gibt.
Informationen zur offizielle Trainingsstrecke, Triptis, Strecke am Sandberg findet Ihr hier:
Aber auch in anderen Bereichen des Naturschutzgebietes sind öfters nicht schöne und den Geldbeutel der Gemeinde belastende Entdeckungen zu machen. So wird öfter im Bereich des Zuganges in das Naturschutzgebiet aus Richtung Böglstraße (Niederpöllnitz) Abfall entsorgt. Hier stellt sich mir immer wieder die Frage warum Menschen ihre Gartenabfälle und anderen Müll in der Landschaft abladen, obwohl es die Möglichkeit gibt seien Abfälle kostenlos oder kostengünstig zu entsorgen.
Liste der Recyclinghöfe für die Stadt Gera und den Landkreis Greiz
Müll in der Landschaft ist nicht nur unschön, sondern kostet die Gemeinden jedes Jahr viel Geld, welches an anderen Stellen sicherlich für die Entwicklung der Gemeinden besser angelegt wäre. Viele der Verursacher sind sich sicherlich auch nicht bewusst, das sie mit der illegalen Entsorgung von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit begehen, welche mit zum Teil erheblichen Geldstrafen geahndet werden.
Hier ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog Thüringen:
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer > 10 – 20 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum > 30 – 50 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre > 50 – 200 €
Müll mit einer Menge darüber > 200 – 1.000 €
Die im Bußgeldkatalog festgelegten und hier in einem Auszug genannten Geldbeträge gelten für Verstöße außerhalb von Naturschutzgebieten.
Innerhalb von Naturschutzgebieten können sich die Beträge noch erheblich erhöhen!
Sollten Sie bei Ihrem Spaziergang durch das Naturschutzgebiet Verstöße feststellen, dann informieren Sie doch bitte die Abfall- oder Naturschutzbehörde im Landratsamt Greiz.