Umstrittenes Pflanzenschutzmittel – Bienengift auf dem Mais-Acker

taz-Beitrag vom 26. März 2012

Das als Bienenkiller bekannte Gift Clothianidin darf wieder eingesetzt werden. Es ist zwar nur vorübergehend erlaubt, doch das schon im dritten Jahr in Folge.

„BERLIN taz | Von Mitte März bis Mitte Juli dürfen Landwirte wieder das Insektizid Clothianidin einsetzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Zulassung für sechs Bundesländer erteilt.

Der Wirkstoff ist umstritten: Das Julius-Kühn-Institut, das dem Agrarministerium untersteht, wies nach dem Tod von Millionen Bienen im Jahr 2008 Clothianidin in den toten Bienen nach. Ursache des Sterbens sei eine Vergiftung durch Abrieb des Pflanzenschutzmittels gewesen, so das Institut damals.

Die nun erteilte Genehmigung ist eine sogenannte Zulassung für Notfallsituationen. Die Behörde kann sie maximal für 120 Tage erteilen, wenn eine „Gefahr nicht anders abzuwenden“ ist. In diesem Fall geht es um den Drahtwurm im Mais. Die Anwendung ist laut BVL auf Flächen beschränkt, die von Starkbefall bedroht sind. Insgesamt wurden in diesem Jahr bereits acht solcher Zulassungen erteilt, im vergangenen Jahr waren es 35. Auch damals war Clothianidin dabei, genauso wie im Jahr davor.

Diese wiederholte Notfallzulassung kritisiert das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN). „Unter dem Deckmantel der Notfallsituation werden Jahr für Jahr Ausnahmen für verbotene Pestizide genehmigt. Hier wird den ökonomischen Interessen Einzelner Vorrang vor Umwelt- und Naturschutz eingeräumt“, sagt Geschäftsführerin Carina Weber.

Imker hadern

Das Netzwerk hatte im vergangenen Jahr europaweit ausgewertet, wie die Ländern mit den Notfallzulassungen umgehen. Das Ergebnis: Innerhalb von vier Jahren sei die Zahl der Genehmigung von 59 auf 310 gestiegen. Ausweichmöglichkeiten sieht Imker Manfred Hederer vom Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund nicht. „Wo sollen wir denn hin?“, fragt er. Bienen hätten einen Flugradius von 3 bis 5 Kilometern, in Ausnahmen auch bis zu 10 Kilometern.

Das BVL argumentiert, dass sich bei dem in der Vergangenheit genutzten Mittel viel Staub gebildet habe, der beispielsweise auf Obstbäume gelangt sei – die sind eine der Hauptnahrungsquellen der Bienen. Das sei bei dem nun zugelassenen Mittel nicht zu erwarten.

Trotzdem gebe es Auflagen: Etwa müssten sich Landwirte eine Notwendigkeit der Nutzung vom örtlichen Pflanzenschutzamt bestätigen lassen, nur dann gebe es einen Berechtigungsschein zum Kauf der Substanz. Darüber hinaus müssten Imker informiert werden, wenn sie in einem Umkreis von 60 Metern des behandelten Feldes Bienenstände haben.
„Die ständige Ausweitung des Maisanbaus ist nicht akzeptabel, wenn diese nur mit der Ausbringung gefährlicher Agrochemikalien möglich ist“, kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen Bayer-Gefahren. Der Konzern produziert das nun befristet zugelassene Insektizid „Santana“, das Clothianidin enthält. Auch Heberer gibt dem langjährigen Anbau in Monokulturen die Schuld. Wechsle man die angebauten Pflanzen, sei der Einsatz des Insektizids unnötig.“

Svenja Bergt


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