Agrarreform braucht stärkere ökologische Ausrichtung

NABU Thüringen fordert: Agrarsubventionen müssen an echte gesellschaftliche Leistungen gebunden sein

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muss stärker ökologisch ausgerichtet werden; dies fordert der NABU Thüringen auf seiner Landesvertreterversammlung am Samstag in Nordhausen. Hintergrund für diese Forderungen ist die noch zu zögerliche Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik, die laut EU-Kommission auch der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Bekämpfung des Verlustes der biologischen Vielfalt dienen soll.

„Um die vereinbarten Biodiversitätsziele der EU bis 2020 zu erreichen, ist es vor allem wichtig die Förderkulisse in Richtung artenreiches Dauergrünland zu lenken und sinnvolle Rand- und Uferrandstreifenprogramme aufzulegen“, fordert Mike Jessat der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. Ökologische Leistungen müssen die Voraussetzung von Agrarsubventionen sein und zukünftig in der Beratung der Landwirtschaftsbetriebe durch die Agrarverwaltung des Freistaates eine deutlich wichtigere Rolle spielen.

Martin Schmidt, Mitglied im NABU-Landesvorstand, unterstreicht dies in seinem Beitrag über mögliche Thüringer Schwerpunkte in der neuen Förderperiode. „Artenreiches Dauergrünland trägt besonders zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Unsere Mittelgebirge brauchen die Bergwiesenpflege genauso dringend wie die Ackerebene Rand- und Uferstreifenprogramme. In unserer ausgeräumten Landschaft finden dort bedrohte Arten noch letzte Rückzugsräume.“ Laut Auffassung des NABU sind auch verstärkt Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge in die Gewässer und in das Grundwasser zur ergreifen. Hierfür ist vordringlich das Pflanzenschutz- und Düngerecht zu schärfen anstatt zusätzlich zu den flächendeckenden Direktzahlungen weitere Steuergelder auszuschütten.

Die Delegierten der Versammlung begrüßten ebenfalls die gemeinsame Position von NABU und den Thüringer Imkerverbänden, zur Situation der bestäubenden Insekten. In dieser fordern die Verbände unter anderem von der Landesregierung einen Aktionsplan für blühende Landschaften. Denn zunehmende Umweltbelastungen und der Mangel an artenreichen Blütenpflanzen machen Honigbienen, Wildbienen und vielen anderen Insekten das Leben schwer. Der Aktionsplan muss über alle Naturräume und Landnutzungsformen hinweg einen Mindestanteil von 10 Prozent ökologischer Vorrangflächen sichern. Das gilt in erster Linie für das Offenland. Durch ökologische Vorrangflächen soll die Biodiversität gefördert werden. Blühstreifen und Ackerraine mit regionaltypischen und insektenfreundlichen Pflanzen können dazu beitragen.

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