Schutz von Hecken für die Artenvielfalt
Zum Tag der Artenvielfalt am 3. März fordert der NABU Thüringen besseren Schutz von Hecken für die Artenvielfalt
Jena – Anlässlich des Internationalen Tags des Artenschutzes am 3. März fordert der NABU Thüringen einen besseren Schutz von Hecken als Strukturelemente und für die Artenvielfalt. „Hecken sind unter anderem wertvolle Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen, helfen Bodenerosion zu verhindern und wirken sich positiv auf das Klima aus“, sagt Marcus Orlamünder, Naturschutzreferent des NABU Thüringen. „Doch trotz ihrer vielfältigen Leistungen für das Ökosystem und uns Menschen werden Hecken häufig falsch gepflegt, als störend empfunden oder sogar ganz aus der Natur entfernt.“
Als großen Eingriff in die Natur sieht der NABU Thüringen die rabiaten Pflegemaßnahmen an Weg- und Straßenrändern, die oft im Februar stattfinden. Auf hunderten Metern werden Sträucher und Gehölze bodennah abgeschnitten oder an den Flanken drastisch zurückgeschnitten. „Ganz wichtig ist, dass eine Heckenreihe nicht komplett auf den Stock gesetzt wird, sondern abwechselnd Heckenabschnitte stehen bleiben. Diese bieten den Heckenbewohnern auch in den Folgejahren Lebensraum. Dabei werden in Abschnitten von 20 bis 30 Metern alle Sträucher der Hecke auf wenige Zentimeter Höhe zurückgeschnitten. Markante Einzelbäume sollten jedoch als so genannte Überhälter stehen bleiben und die Hecke muss an der Stelle wieder hochwachsen dürfen“, erklärt Marcus Orlamünder.
Der oft praktizierte Flankenschnitt ist zu vermeiden, er raubt der Hecke Saum und Mantel, wodurch sie für viele Heckenbewohner an Attraktivität verliert. Für die richtige Pflege von Hecken an Straßenrändern sollten Land und Kommunen ihr Personal sehr gut schulen, damit sich die ökologischen Vorteile von Hecken auch wirklich entwickeln können.
Vor allem in der ausgeräumten Agrarlandschaft sind Hecken mit Sträuchern, wie zum Beispiel Weißdorn und Schlehe, letzte Rückzugsgebiete für viele Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus puffern sie Klimaextreme ab, bremsen Wind, schützen den Boden, halten Wasser in der Landschaft, wirken direkt der Winderosion entgegen und speichern Kohlenstoff. „Diese Chance für die Landwirtschaft und das lokale Klima gilt es zu erkennen und zu fördern, denn es muss sich für unsere Landwirtinnen und Landwirte lohnen, Hecken anzulegen und zu pflegen. Dafür braucht es bessere Förderbedingungen, die vor allem für die Heckenpflege auch in Thüringen auf den Weg gebracht werden sollten“, fordert Marcus Orlamünder. Zur Sicherung des Heckenschutzes fordert der NABU Thüringen ein Aktionsprogramm Biodiversität, in dem über alle Naturräume und Landnutzungsformen hinweg ein Mindestanteil von zehn Prozent echter ökologischer Vorrangflächen einschließlich Blühstreifen, Ackerraine und Hecken gesichert und die dafür notwendigen Förderinstrumente einschließlich der dauerhaften Pflege bereitgestellt werden.
Gesetzliche Zusatzinformation
Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetztes gilt: Es ist verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Aus Sicht des NABU Thüringen ist es zudem dringend notwendig darauf zu achten, dass keine wildlebenden Tiere in der Hecke wie zum Beispiel Vogelbruten beeinträchtigt werden.