Trotz gesundheitlicher Beschwerden von Anwohnern nach der Anwendung von Clomazone-haltigen Pestiziden legen SYNGENTA und BASF gegen das behördlich angeordnete vorläufige Ruhen der Zulassung Widerspruch ein

Was zählt die Gesundheit der Menschen?

Nicht neu: In diversen Werbeanzeigen u.a.m. zeigt sich die Firma BASF stets dem Wohl der Menschen und seiner Nutztiere und -pflanzen verpflichtet. Sei es die Sorge des Schäfers bei Parasitenbefall seiner Schafherde oder der stirnrunzelnde Kleingärtner, der Gartenschädlinge rasch und arbeitsarm loswerden möchte (angemerkt: und ohne gründlich nachzudenken) – BASF hat für jeden Bedarf etwas parat, natürlich auch für agroindustrielle Großanwender. Wird das Geschäft trotz erheblicher Verdachtsmomernte auf negative Beeinträchtigung der (nicht nur) menschlichen Gesundheit gestört, hat aber plötzlich nicht mehr die Sorge um das Wohl der Menschen Vorrang, sondern der weitere Verkauf der höchstwahrscheinlich nicht ungefährlichen Pestizide – Pardon "Pflanzenschutzmittel".

Pressemitteilungen

Bundesamt stoppt Pflanzenschutzmittel

Ostsee-Zeitung – 07.09.2011 (ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml)

Klein Jasedow/Berlin (OZ) – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Zulassung Clomazone-haltiger Pflanzenschutzmittel angeordnet. Die Unkrautvernichter dürfen zurzeit nicht mehr verwendet und eingeführt werden.
Die Behörde reagiert damit auf mehrere Beschwerden aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald. Dort wurde Ende August, unter anderem in Klein Jasedow bei Lassan, ein Clomazone-haltiges Mittel auf Rapsfeldern versprüht. Mehrere Anwohner klagten über gesundheitliche Beschwerden wie Schwindel und Atemnot. Außerdem verfärbten sich viele Pflanzen weiß.
Die Firmen Syngenta und BASF haben Widerspruch gegen das Ruhen der Zulassung der Pflanzenschutzmittel eingelegt. Bis spätestens Ende der Woche wird mit einer Entscheidung über den Widerspruch gerechnet.


BUND für Verbot von Herbizid-Wirkstoff Clomazone

www.ostsee-zeitung.de/nachrichten/mv/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3231156

Schwerin (dpa/mv) – Das Unkrautbekämpfungsmittel Clomazone gehört nach Ansicht der Umweltorganisation BUND verboten. Ein Sprecher des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich am Mittwoch in Schwerin froh darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung des Mittels ausgesetzt habe. Das Bundesamt teilte allerdings mit, gegen die Entscheidung hätten die Zulassungsinhaber Widerspruch eingelegt. Dieser habe aufschiebende Wirkung. Die Mittel dürften daher bis auf weiteres wieder vertrieben und angewendet werden.
Vor einer Woche war bekanntgeworden, dass das Pflanzenschutzmittel für Raps bei Einwohnern in Vorpommern, unter anderem in Klein Jasedow, zu Atembeschwerden führte. Nach Angaben des BUND sind die Beeinträchtigungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine Einzelfälle.

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Information des BUND: dpaq.de/zRqYR
Mitteilung des Bundesamtes: dpaq.de/jwtuR


Herbizid Clomazone verbieten!

BI Landwende – 08.09.2011 de.indymedia.org/2011/09/315643.shtml

Nach 2001 und 2003, 2004 und 2007 hatte im August dieses Jahres erneut ein Dorf in der Nähe der Insel Usedom in Vorpommern unter den Folgen eines Clomazone-haltigen Herbizids zu leiden. Der Wirkstoff Clomazone unterbindet die Chlorophyll-Bildung in Pflanzen. Das Herbizid wird auf frisch eingesäten Rapsfeldern ausgebracht, um bestimmte Kräuter vor der Keimung der Rapspflanzen zu bekämpfen.
Bereits im Jahr 2001 gab es in Mecklenburg-Vorpommern über 50 Fälle, in denen ökologisch wirtschaftende Betriebe und Privatgärten durch Clomazone geschädigt wurden. Das Mittel verbreitete sich zum Teil über Hunderte von Metern in der Landschaft und färbte auf den Biofeldern die Pflanzen weiß. Die erste Ernte des damals neu gegründeten Betriebs Kräutergarten Pommerland eG wurde auf diese Weise vernichtet. Aktive Bürgerinnen und Bürger aus der Region Lassaner Winkel gründeten seinerzeit die Bürgerinitiative "Landwende" und brachten die Fälle in die Öffentlichkeit, was zu schweren örtlichen Auseinandersetzungen führte. Immerhin bestand die Zulassungsbehörde auf einer Umformulierung des Mittels.
Dennoch wiederholte sich das Schadensbild im Jahr 2004 in gleichem Ausmaß. 2003 und 2007 wurden ähnliche Auswirkungen, doch in geringerem Umfang festgestellt.
Nun, 10 Jahre nach der ersten Havarie, ist ein Endpunkt erreicht: Nachdem das Clomazone-haltige Mittel Colzor Trio der Firma Syngenta am 21. August in der Nähe der Ortschaft Klein Jasedow gespritzt worden war, färbten sich Vogelmiere, Giersch, Kerbel, Salat-Saat, Rosentriebe, Brombeer- und Himbeerblätter und weitere Pflanzen, die noch junge Triebe hervorbringen, weiß. Einwohner litten, wie jedes Mal, wenn ein derartiges Herbizid versprüht wurde, tagelang unter Atemwegsbeschwerden, Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und depressiver Stimmung.
Die Bürgerinnen und Bürger des am meisten betroffenen Dorfs Klein Jasedow wandten sich an das Landwirtschaftsministerium, das Gesundheitsamt, das Landespflanzenschutzamt und die Naturschutzbehörden. Anders als in den früheren Jahren wurden diesmal die Beschwerden ernstgenommen. Der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, wandte sich mit einem Brief an die Bundesministerin Ilse Aigner und forderte sie auf, eine erneute Prüfung des Mittels zu veranlassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erließ eine "Ruhensanordnung", die die weitere Anwendung Clomazone-haltiger Mittel bis auf weiteres untersagt.

Helfen Sie mit, das Herbizid Clomazone verbieten zu lassen

Das ist ein großer Erfolg für zivilgesellschaftliches Engagement! Allerdings erst ein Teilerfolg. Clomazone – ein Stoff, dessen Gesundheitsverträglichkeit für Menschen nie unter den realen Bedingungen in direkter Nachbarschaft zu großflächigem agrarindustriellem Anbau untersucht worden ist, muss EU-weit aus den Herbiziden verschwinden. Das Problem: Mecklenburg-Vorpommern ist bisher das einzige Bundesland, in dem eine Sensibilität der Einwohner für Schadensauswirkungen von Clomazone zu verzeichnen ist. Um die Position von Mecklenburg-Vorpommern in dieser Sache zu stärken, ist es nun wichtig, dass Betroffene in den übrigen Bundesländern aufmerksam ihre Gärten und Felder beobachten und entsprechende Schäden melden.
Wurde in Ihrer Nähe Raps ausgesät und unmittelbar danach gespritzt? Entdecken Sie helle Verfärbungen an sogenannten Zeigerpflanzen wie Vogelmiere, Melde, Brombeeren, Himbeeren, langen Blattgräsern, Rosengewächsen und jungen Pappeln? Auch frische Löwenzahntriebe und Brennnesseln zeigen Verfärbungen. Wie weit ziehen sich diese weiß gewordenen Pflanzen in umliegenden Gärten oder öffentliche Plätze?
Wenn Sie Schäden dieser Art entdecken:

  • Rufen sie das zuständige Pflanzenschutzamt an und bitten Sie umgehend um einen Ortstermin zur Aufnahme des Schadensbilds. Melden Sie den Schaden dem Landwirtschaftsministerium. Berichten Sie von den bekannten Fällen in Mecklenburg-Vorpommern und ermuntern Sie die Beamten, beim Minister für ein Verbot von Clomazone zu plädieren.
  • Informieren Sie Biobauern in Ihrer Umgebung und fragen Sie, ob sich diese in der Vergangenheit an weiß gefärbte Kräuter wie z.B. Vogelmiere im Spätsommer erinnern. Bitten Sie die Ökobetriebe, bei solchen Fällen Beschwerde beim Pflanzenschutzamt und Landwirtschaftsministerium einzulegen.
  • Wenn Sie selbst von Clomazone-Schäden betroffen sind: Bringen Sie in Erfahrung, wann das Mittel ausgebracht wurde und dokumentieren Sie eventuelle Gesundheitsbeschwerden von Ihnen und Ihren Nachbarn in der fraglichen Zeit (ca. 10 bis 14 Tage nach Ausbringen des Mittels.). Setzen Sie sich deswegen mit Ihrem Hausarzt und den Gesundheitsämtern in Verbindung. Es ist wichtig, den Arzt aufzusuchen, denn die vermeintliche leichte Spätsommergrippe könnte eine Auswirkung des Spritzmittels sein. Da die Gesundheitsbeschwerden als "unspezifisch" gelten, kann nur über dokumentierte Arztbesuche eine zeitliche Übereinstimmung mit dem Ausbringen der Chemikalie festgestellt werden.

Für die Kommunikation vor Ort ist wichtig zu verstehen, der örtliche Landwirt in der Regel keine Schuld an der Abdrift des Mittels trägt. In den allermeisten Fällen wird es entsprechend den technischen Vorschriften und "nach guter fachlicher Praxis" angewendet. Die Abdrift ist Ergebnis der chemischen Eigenschaften des Wirkstoffs Clomazone, das einen hohen Gasdruck bereits bei relativ niedrigen Temperaturen aufweist. Das Problem sind also nicht unmittelbar die Landwirte, sondern die Herstellerfirmen und allen voran die Zulassungsbehörden.
Besorgte Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern können jetzt dazu beitragen, Clomazone aus unserer Umwelt verschwinden zu lassen. Diese Nachricht sollte in so viele Netzwerke wie möglich weitergeleitet werden. Auf www.landwende.de werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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