Wespennest in der Nähe, was nun?

Nest der Sächsische Wespe (Dolichovespula saxonica) © Foto: Lutz Wolfram
Ein Fachberater für Hornissenschutz beim NABU Thüringen gibt Hinweise zum Umgang mit Wespennestern am Haus oder im Garten
Jena - Hornissen- und Wespenvölker erreichen im August ihre maximale Größe. Jetzt ist auch die Zeit, in der man die gelbschwarzen Brummer am häufigsten wahrnimmt und ihre Nester entdeckt. Von den bei uns vorkommenden Wespenarten sind es vor allem die Deutsche und die Gemeine Wespe, die einem am Kaffeetisch, an dem man gemütlich ein Stück Kuchen essen will, oder beim Grillen auf die Nerven gehen. Manche Menschen machen sich dann auf die Suche nach den Nestern oder entdecken sie zufällig im Gartenschuppen. Werden sie fündig, gilt es laut NABU Thüringen erstmal Ruhe zu bewahren.

Nest der Haus-Feldwespe (Polistes dominula) © Foto: Lutz Wolfram
„In Deutschland gibt es einige hundert Wespenarten, zu denen unter anderem auch die Hornisse, unsere größte heimische Faltenwespe gehört. Sie jagen Fliegen, Blattläuse, Raupen und andere Insekten und unterstützen damit Gärtnerinnen und Gärtner. Als Gesundheitspolizei leisten sie einen wertvollen Dienst in der Natur, weil sie auch tote Insekten in kleinen Portionen abtransportieren. Außerdem bestäuben sie Pflanzen“, berichtet Rainer Hanke, ein Fachberater für Hornissenschutz beim NABU Thüringen. „Hat man jetzt ein Wespennest entdeckt, lebt man schon eine ganze Weile mit den Tieren. Deshalb raten wir zu keinen überstürzten Handlungen, denn das Wespenvolk stirbt sowieso spätestens im Herbst ab und nur die Jungköniginnen überleben und überwintern andernorts.“ Wichtig sei es, den Nestbereich nicht zu erschüttern und sich in seiner Nähe nur langsam zu bewegen, um die Tiere nicht zu reizen. Das Einflugloch darf nicht verstellt oder angepustet werden. Damit es keine Probleme gibt, empfiehlt der NABU einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zu Nestern einzuhalten. Möchte man auf das Nest hinweisen oder sind Kleinkinder auf dem Grundstück, ist eine Absperrung zum Beispiel mit Absperrband und Hinweiszetteln empfehlenswert. Da Wespen im nächsten Jahr sowieso ein neues Nest bauen, rät Rainer Hanke zudem, die verlassenen Nester nicht zu zerstören. Für andere Insekten bietet das alte Wespennest ein wunderbares Winterquartier.
Ist, nachdem bestenfalls eine Hornissen- beziehungsweise Wespenberatung in Anspruch genommen wurde, eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Wespennestes unumgänglich, sollte dies nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Alle Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz - wie sämtliche wild lebenden Tiere – geschützt, und es ist verboten, sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hornissen gelten laut des Gesetzes sogar als besonders geschützt.
Weitere Infos zu dem Thema unter www.NABU-Thueringen.de/wespen