Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs …

Verständnis für Artenschutz am und im Kirchgebäude muß immer wieder neu eingeworben werden

Dohlen auf der Wetterfahne von St. Petri zu Dorna
Foto: M. Scholz, NABU Gera-Greiz e.V.

Der Satz „Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs […]“ wird vielen Naturfreunden aus dem wunderschönen Film "Die Heiden von Kummerow" nach dem gleichnamigen Roman von Ehm Welk bekannt sein. Daß es sich hierbei um eine für das Verständnis der Schöpfungsverantwortung aus christlicher Sicht wesentliche Aussage aus dem Alten Testament handelt, ist weit weniger bekannt. Ebenso ist das Wissen der Kirchgemeinden um die Verantwortung für den Artenschutz gebäudebewohnender Arten am eigenen Kirchgebäude vielerorts gering. Zahlreiche Vorurteile erschweren Dohlen, Schleiereulen, Turmfalken oder Fledermäusen die Quartiernahme unter dem Kirchendach. Mitunter ist es tatsächlich schwierig, sich für Schmunzeln oder Kopfschütteln zu entscheiden. Z.B. dann, wenn erzählt wird, daß Dohlen das Mauerwerk von Kirchenwänden aufhacken würden oder der Kot der Turmfalken das Dach zerstören würde. Wie oft sind Unwissenheit oder Unkenntnis, gepaart mit Vorurteilen und Bequemlichkeit, ein großes Hindernis, wenn es gilt, die (Eigen-) Verantwortung der Kirchgemeinden für die Bewahrung der Schöpfung oder den Artenschutz am Kirchgebäude – zwei Formulierungen für ein und den selben Sachverhalt – in die Tat umzusetzen. Deshalb muß seitens des NABU immer wieder geduldig für die Belange der Quartieransprüche gebäudebewohnender Arten geworben werden. Wie heißt es doch: „Steter Tropfen höhlt den Stein!“ – im Gegensatz zur Dohle, die keine Mauern aushöhlt …

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