Der NABU Thüringen verurteilt illegale Greifvogelverfolgung

Straftaten gegen Greifvögel müssen effektiv registriert, aufgeklärt und geahndet werden

Mäusebussard im Fangkorb
Foto: Komitee gegen den Vogelmord

„Der NABU Thüringen nimmt den Tot der vier Milane bei Clingen, im Kyffhäuserkreis, zum Anlass, um auf die Problematik der illegalen Greifvogelverfolgung aufmerksam zu machen.

Von Zeugen wird vermutet, dass die Tiere durch menschlichen Einfluss ums Leben gekommen sind.
Obwohl alle Greifvogelarten in Deutschland seit den 1970er Jahren unter strengem Schutz stehen, werden immer noch jedes Jahr Hunderte Greifvögel illegal verfolgt. Vergiftungen, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die weitere Erholung der durch jahrhundertelange Verfolgung dezimierten Bestände und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete.

Seit 2004 haben NABU und das Komitee gegen den Vogelmord 869 Straftaten gegen Greifvögel dokumentiert, bei denen 1373 Vögel von 18 verschiedenen Greifvogel- und drei Eulenarten bundesweit getötet wurden. Die Dunkelziffer unentdeckter Taten ist wesentlich höher. Laut NABU müssen Straftaten gegen Greifvögel effektiv registriert, aufgeklärt und geahndet werden.“


Text- und Bildquelle

OTZ-Beitrag vom 17. August 2016: Unbekannte erschlugen vier geschützte Milane bei Clingen

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