Nächster Akt im Trauerspiel: Nichts gelernt – Giftausbringung auch 2013 legal

Im „Grünen Herz Deutschlands“, wie sich Thüringen gerne selbst bezeichnet, darf weiter legal Gift ausgebracht werden (Quelle: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, 25.04.2013):

Sondergenehmigung zur Mäusebekämpfung in der Landwirtschaft erwirkt

Thüringer Landwirte dürfen ab sofort auf Antrag Ratron-Feldmausköder auf ihren Getreide- und Rapsfeldern streuen, wenn diese stark von Feldmäusen befallen sind. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 23. April dem Antrag Thüringens stattgegeben und die Ausbringung des Wirkstoffs Chlorphacinon im Streuverfahren im Freistaat für 120 Tage genehmigt. Die Aufwandmenge ist auf zehn Kilogramm Köder pro Hektar und 30 Tonnen für ganz Thüringen begrenzt.
Die Köder dürfen nur ausgebracht werden, nachdem das zuständige Landwirtschaftsamt die Anträge der Agrarbetriebe geprüft und die Behandlung angeordnet hat. Vor der Anordnung müssen die Landwirtschaftsämter die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörden einholen. Damit soll eine Gefährdung wildlebender Vögel und Säugetiere vermieden werden. Die Ausbringung der Ratron-Feldmausköder wird nur bei starker Überschreitung der Bekämpfungsschwelle – nachzuweisen durch die Antragsteller – genehmigt.
Wie bereits im Herbst 2012 erfolgt in Thüringen keine flächendeckende Behandlung. Nur auf Teilflächen der am stärksten befallenen Gebiete dürfen die Köder in Weizen-, Gerste-, Roggen- und Rapskulturen ausgebracht werden. Anders als im Vorjahr ist die Genehmigung nicht auf bestimmte Landkreise begrenzt. Betroffene Betriebe können ab sofort Anträge bei den jeweils zuständigen Landwirtschaftsämtern stellen.

Trotz intensiver Bekämpfung im Herbst 2012 und im Frühjahr 2013 gibt es auf vielen Feldern Thüringens immer noch ein Massenauftreten von Feldmäusen. Die herkömmlichen Bekämpfungsmethoden wie die manuelle Ausbringung von Ködern mit Legeflinten oder das tiefe Pflügen konnten die Mäusepopulationen vielerorts nicht wirksam verkleinern. In dieser Notfallsituation hatte Thüringen erneut eine Ausnahmegenehmigung beim BVL beantragt.

Anne Holl, Stellvertretende Pressesprecherin“


Wer kontrolliert, ob die angegeben Flächen so stark 'befallen' sind, wie es angegeben wird? Wer kontrolliert die Einhaltung der zulässigen Höchstmenge pro Hektar, wer die Art der Ausbringung? – Im Vorjahr wurde durch den NABU Gera-Greiz e.V. festgestellt, daß im Landkreis Greiz stellenweise das Gift außerhalb der zulässigen Flächen bzw. Kulturen – und in illegaler Weise offen ausgestreut – ausgebracht wurde, zudem noch vor der Genehmigung der Giftausbringung durch das BVL.
Wer ermittelt die Folgen für den Naturhaushalt? – Eine Änderung der gegenwärtigen Landwirtschaftspolitik ist bitter nötig!

NABU Pressemitteilung: Mäuse gehören auch zum Acker

Unsere Partner