Windenergieanlage befristet stillgelegt

Aktueller Beitrag der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Windkraftanlage – trügerische Idylle vor agrarindustriellem Rapsfeld
Foto: NABU/Norman Schiwora

Quelle: Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

„Erinnern Sie sich? Im letzten Jahr war es in einem Windpark in Ostfriesland für Wiesen- und Rohrweihen zu gefährlichen und tödlichen Zwischenfällen gekommen. In diesem Jahr hat der Landkreis Aurich auf die Gefahr reagiert und eine Windenergieanlage befristet stillgelegt, in deren Nähe Wiesenweihen brüten. Der von namhaften Rechtsanwälten und Gutachtern der Windenergiewirtschaft unterstützte Anlagenbetreiber hielt die Entscheidung des Kreises für nicht gerechtfertigt. Das Gericht hat die Kritik zurückgewiesen. Die befristete Stilllegung sei zu Recht verfügt worden.

Presseinformation des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu diesem Fall

Übrigens hatten auch Vertreter der großen Naturschutzverbände wie manche für die Windenergiewirtschaft tätige Gutachterbüros des Naturschutzes zuvor ein Kollisionsrisiko für Wiesenweihen immer wieder für unwahrscheinlich gehalten. Der Naturschutzbehörde ist im vorliegenden Fall auch deshalb ausdrücklich zu danken, weil sie mit der Unterstützung der großen Naturschutzverbände nicht rechnen konnte. Die Verbände sind eher die Verbündeten der Windenergiewirtschaft.“

Weitere Informationen unter Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V..

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