Bedeutung

Was ist das Naturschutzgebiet Frießnitzer See – Struth?

1. Naturschutzgebiet (NSG)

Durch die Bundesländer werden Gebiete wegen ihrem hohen Wert für den Naturschutz streng geschützt. Dazu werden Rechtsverordnungen mit entsprechenden Behandlungsrichtlinien erlassen und Pflege- und Entwicklungspläne erstellt.
Unterschutzstellung 1995, Fläche 355 ha.


2. Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)

Die Europäische Union verlangte von den Mitgliedsstaaten die Ausweisung von Gebieten für ein europäisches Schutzgebietssystem. Aufgrund ihres hohen naturschutzfachlichen Wertes werden bestehende NSG oft in dieses Netz integriert. Unseres wurde mit einer Fläche von 354 ha im Jahr 2000 als Nr. 146 an die EU gemeldet. Grundsätzlich darf damit das Gebiet nicht negativ verändert werden.


3. Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA)

Derartige Flächen dienen dem Schutz seltener und bedrohter Vogelarten, insbesondere Zugvögel, welche auf ihrer langen Reise auf sichere Nahrungs- und Rastplätze angewiesen sind. Es gilt das Veränderungsverbot wie im FFH-Gebiet. Die Aufnahme erfolgte 2007 als Nr. 40 und umfasst zusammen mit dem Gebiet Auma-Aue/Wolcheteiche eine Fläche von 843 ha.

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