Auslobung des Umweltpreises 2011 des Landkreises Greiz mit dem Schwerpunkt Streuobstwiesen

In diesem Jahr erstmalig thematische Ausrichtung: Die Streuobstwiese als eigenständiges naturschutzbezogenes Wettbewerbsthema

Im Amtsblatt für den Landkreis Greiz vom 2. Juli 2011 wurde auf den Seiten 51-53 offiziell die Ausschreibung zum Wettbewerb um den "Umweltpreis des Landkreises Greiz 2011" veröffentlicht. Aus diesem Grund möchten wir nochmals auf den diesjährigen, fakultativen Bewerbungsschwerpunkt Streuobstwiese hinweisen und jeden Streuobstwiesenbesitzer ermutigen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen.

„Im Jahr 2011 wird nunmehr zum sechzehnten Mal der Wettbewerb um den Umweltpreis des Landkreises Greiz durchgeführt. In diesem Jahr gibt es eine wesentliche Neuerung hinsichtlich der thematischen Ausrichtung. Neben dem „klassischen“ Teilnahmeangebot, das unverändert weiter besteht, wird die „Streuobstwiese“ als eigenständiges, naturschutzbezogenes Wettbewerbsthema ausgeschrieben.

Der Kerngedanke dieses Spezialwettbewerbs zielt auf die Wertschätzung von Naturausstattungen und Lebensräumen ab, die den Landkreis prägen. Das Sich-bewusst-machen, welchen Schatz an „blühenden Landschaften“ wir haben, die Sensibilisierung für deren Schönheiten und ihre ökologische Bedeutung, soll befördert werden. Der Gedanke „Was man wertschätzt, dafür setzt man sich auch ein“ soll einen erlebbaren Bezug bekommen.

Konkret wird der Fokus auf schützens- und erhaltenswerte Biotope gerichtet; 2011 geht es um die Streuobstwiese, die im Landkreis Greiz (immer noch) häufig anzutreffen ist und in bestimmten Regionen, z.B. in der Gegend um Bad Köstritz, geradezu ein Markenzeichen darstellt. Wesentlicher Hintergrund ist auch, dass die Streuobstwiesen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören und damit grundsätzlich zu erhalten sind und nicht beeinträchtigt werden dürfen. Eigentümer bzw. Nutzer von Streuobstbeständen sollen diesbezüglich auch über diesen modifizierten Umweltpreis-Wettbewerb informiert und sensibilisiert werden.

Für den „Streuobstwiesen-Preis“ bzw. eine entsprechende Anerkennung können sich alle Eigentümer bzw. Nutzer von Streuobstwiesen, die sich im Landkreis Greiz befinden, bewerben. Als Streuobstwiese gilt ein flächiger Bestand von mindestens 10 Hochstamm-Obstbäumen auf extensiv genutztem Grünland, das gemäht oder beweidet wird. Die untere Naturschutzbehörde hat für die Bewerbung eine Beschreibungshilfe erstellt, die von der Internetseite des Landkreises Greiz herunter geladen werden kann oder auf Anforderung (03661-876601) zugeschickt wird. In dieser Beschreibungshilfe „Streuobstwiese“ werden die fachlichen Kriterien für eine Streuobstwiese (charakteristische Bestandteile, Ausprägungsformen, Nutzungsweisen) in einer für jedermann verständlichen Form benannt. Diese müssen für die „Wettbewerbs-Streuobstwiese“ gegeben sein und in der Beschreibung dargestellt werden.
Kurze Schilderungen zur Historie des Bestandes, zu alten Kultursorten, zu Form und Motivation der Nutzung, von Aktivitäten zu Pflege und Erhalt sowie zu ökologisch aufwertenden Maßnahmen (z.B. Nistkästen), zur Wertschätzung des Streuobstbestandes sind gewünscht. Fotos sollten ebenfalls beigefügt werden. Natürlich kann eine Bewerbung auch formlos erfolgen.“

Beschreibungshilfe Streuobstwiese
Text: Dr. Karli Coburger, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Greiz

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