Bestürzender Rückschritt der Strafvorschriften des Deutschen Artenschutzrechtes in Planung

Wir veröffentlichen nachstehend eine Mitteilung des Komitees gegen den Vogelmord vom 13. Mai 2011

Der Erlenzeisig (Carduelis spinus): wurde früher wegen des schönen Gesangs oft als Stubenvogel gehalten. Foto: Leo/fokus-natur.de

„Liebe Natur- und Tierfreunde,

die Bundesregierung plant, wichtige Strafvorschriften im deutschen Artenschutzrecht außer Kraft zu setzen. Zukünftig sollen zahlreiche bisher strafbare Delikte wie z.B. das Nachstellen oder Fangen von geschützten Vogelarten nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Dies sieht ein unter Federführung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) entwickelter Entwurf eines „Strafrechtsänderungsgesetzes“ vor, über den in den nächsten Wochen im Parlament abgestimmt werden soll. Der Bundesrat hatte die geplante Änderung bereits verworfen, die schwarz-gelbe Regierung scheint aber fest entschlossen, das Artenschutzrecht zum Wohle von Tierhändlern, Vogelfängern und Wilderern zu verwässern.

Das Komitee gegen den Vogelmord hat heute eine Pressemeldung zu dem Thema veröffentlicht und ruft alle Umweltverbände dazu auf, bei der Bundesregierung Protest einzulegen. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) wurde eingeschaltet, die Abgeordneten des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag und die Fraktionsvorsitzenden der Parteien in Berlin werden in diesen Tagen vom Komitee umfänglich informiert.

Mehr zu dem skandalösen Vorhaben der Bundesregierung lesen Sie hier:
www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/artenschutz/bagatellisierung-umweltstraftaten

Beste Grüße aus Bonn,
Alexander Heyd

Weitere Informationen:
Alexander Heyd (Geschäftsführer)
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)
Bundesgeschäftsstelle
An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Germany

Internet: komitee.de
Email: komitee@komitee.de
Tel.: +49 228 66 55 21
Fax : +49 228 66 52 80

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