Landesregierung setzt auf Artenschuss statt Artenschutz

NABU Thüringen kritisiert den Aktionismus der Landesregierung bei der Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz

Wolf (Canis lupus) © Foto: Heiko Anders

Jena - Die Prioritätensetzung der Landesregierung und des Thüringer Umweltministers Tilo Kummer, geschützte Arten wie den Wolf abschießen zu wollen, stößt beim NABU Thüringen auf Kritik. Laut des Verbandes entsteht der Eindruck, dass der Umweltminister sein Ministerium unter Einsatz vieler Ressourcen dazu nutzt, geschützte Arten als Sündenböcke abzustempeln, um sie dann abschießen zu lassen.

Von Lobbyisten getrieben

Ein aktuelles Beispiel für einen Sündenbock ist der Wolf. Getrieben von einer Lobby, die unbedingt Wölfe jagen möchte, haben sich der Thüringer Umweltminister und die Landesregierung bundesweit dafür eingesetzt, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird und zukünftig flächendeckend unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne Schonzeiten bejagt werden könnte. Der Deutsche Jagdverband feiert die vom Deutschen Bundestag beschlossene Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sogar als einen der größten jagdpolitischen Erfolge der vergangenen Jahrzehnte. Der Landesjagdverband Thüringen erwartet zwar keine häufigen Abschüsse von Wölfen im Freistaat. Der NABU Thüringen sieht die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz und die Änderung der dazugehörigen Verordnung allerdings als eine Art „Trojanisches Pferd“ an, mithilfe dessen das Tor zu einer möglichen flächendeckenden Jagd auf Wölfe aufgestoßen werden soll.

Falsche Versprechen an Weidetierhaltende

Aus Sicht des NABU Thüringen ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Wolf einzuhalten. Denn der günstige Erhaltungszustand des Wolfes als geschützte Art darf nicht gefährdet werden. „Mit etwa 30 Wölfen haben wir in Thüringen keinen günstigen Erhaltungszustand beim Wolf und der Freistaat müsste eigentlich mehr Maßnahmen für den Schutz von Wölfen auf den Weg bringen. Das bedeutet, es darf auf keinen Fall zu einer Wiederausrottung von Wölfen kommen“, sagt Silvester Tamás vom NABU Thüringen. „Die von Politikern und Jagdlobbyisten oft versprochene Erleichterung durch die Wolfsjagd für Weidetierhaltende wird es nicht geben. Herdenschutzmaßnahmen bleiben unerlässlich, sobald in einem Gebiet auch nur ein Wolf unterwegs ist.“ Als pragmatischen Ansatz, um den Weidetierhaltenden wirklich zu helfen, fordert der NABU Thüringen den Aufbau eines Herdenschutzzentrums. Dieses soll Weidetierhaltende proaktiv beim Aufbau von wirksamem Herdenschutz unterstützen.
Der Abschuss von geschützten Tierarten suggeriert nur eine Scheinlösung, die von Politik und Lobbyisten gerne zur Stimmungsmache genutzt wird. Die vom Thüringer Umweltministerium bis jetzt eingesetzten Ressourcen im Bereich Herdenschutz sind zwar löblich, reichen aber nicht aus, um den wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden.

Rissstatistik mit Macken

Dies zeigt auch der Blick in die Rissstatistik des Thüringer Umweltministeriums mit Schadereignissen an Nutztieren. 2025 war bei den meisten Ereignissen kein optimaler Herdenschutz vorhanden. „Bedauerlich ist, dass für 2026 die Angaben zum optimalen Herdenschutz komplett fehlen. Auch wenn es nicht immer an den Weidetierhaltenden liegt, dass kein optimaler Herdenschutz vorlag, sind diese Angaben wichtig“, bemerkt Silvester Tamás. „Wenn zum Beispiel vorher eine Wildschweinrotte den Elektrozaun umgerissen hat, muss dies eben auch in der Rissstatistik mit aufgeführt sein. Alles andere führt zu Intransparenz.“

Verantwortung für Thüringer Wölfe ernst nehmen

Wenn der Wolf eventuell in das Jagdrecht aufgenommen wird, müssen das Land Thüringen und Jagdausübende zuerst dafür sorgen, dass der Wolf im Freistaat überhaupt erst einmal in einen günstigen Erhaltungszustand kommt. Falls Wölfe dennoch abgeschossen werden dürfen und dadurch rechtswidrig der günstige Erhaltungszustand gefährdet wird, muss dies auch rechtlich geahndet werden. Eine besondere Herausforderung sieht der NABU Thüringen auch bei Fragen der zukünftigen Schadensregulierung bei etwaigen Rissübergriffen. Wenn der Wolf dem Jagdrecht unterliegt und Jäger den Wolf als Wildtierart nutzen wollen, haben sie hier auch eine Verantwortung mitzutragen.

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