NABU: Strommasten sind noch immer Todesfalle für Vögel
Tschimpke: Viele Netzbetreiber sind Pflicht zur Umrüstung nicht nachgekommen – bessere Kontrollen der Länderministerien notwendig
Berlin. Eine Umfrage des NABU bei den für Naturschutz zuständigen Ministerien der Länder zeigt: Bundesweit sind zehntausende Strommasten noch immer nicht ausreichend für Vögel gesichert. Und das, obwohl mit Beginn des Jahres 2013 die gesetzliche Frist für alle Netzbetreiber abgelaufen ist, ihre Mittelspannungsmasten vogelsicher umzurüsten. „Ab diesem Jahr sollte in Deutschland erstmals kein einziger Storch oder Rotmilan mehr an einem Mittelspannungsmast sterben müssen. Doch die Realität sieht anders aus: Auch in diesem Jahr werden wieder tausende Vögel Opfer des Stromtods. Denn die Netzbetreiber sind ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Mittelspannungsmasten stellen für Vögel eine Gefahr dar, wenn sie mit ihrem Körper stromführende Leitungen und Mastteile gleichzeitig berühren. Dies kann beispielsweise beim Landeanflug der Fall sein. Rund sechs Ampere Strom fließen dann ungehindert durch ihren Körper und verursachen Verbrennungen und den sogenannten Stromtod. Besonders Greifvögel, Störche und Eulen sind hiervon betroffen. „Es gibt klare technische Vorgaben und erprobte Verfahren, um das Leben der Vögel zu schützen. Viele Netzbetreiber nutzen diese jedoch nicht“, so Tschimpke. Dabei schreibe das Bundesnaturschutzgesetz nicht nur die Entschärfung kritischer bestehender Masten vor, sondern auch den vogelsicheren Neubau.
Wie die Umfrage des NABU zeigt, sind lediglich drei Bundesländer den Anforderungen weitgehend nachgekommen. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg sind die meisten Masten bereits frühzeitig nachgerüstet worden. Allerdings mangelt es auch hier an ausreichenden Kontrollen, ob die alten Umrüstungen tatsächlich ihren Zweck erfüllen. In anderen Ländern, wie etwa Rheinland-Pfalz, ist derzeit jeder dritte Mast gar nicht gesichert. Zudem ließen einige Länder große Wissenslücken zum Stand der Umrüstung erkennen. So antworteten etwa Sachsen und Brandenburg ausgesprochen vage – nach Ansicht des NABU ein Anzeichen für ein hohes Umrüstungsdefizit. Nahezu keine Gefahr droht Vögeln in den drei Stadtstaaten sowie in Schleswig-Holstein. Hier sorgen Erdkabel und vergleichsweise wenige Freileitungen für ein sichereres Fliegen.
Übereinstimmend teilten die meisten Länder mit, zunächst in EU-Vogelschutzgebieten mit den Umrüstungen begonnen und sie dort abgeschlossen zu haben. Gleiches gilt für Gebiete, in denen gefährdete Großvogelarten nachgewiesen sind. Auf diese Weise konnten vor allem in Bayern, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen bedrohte Arten besser geschützt werden. Allerdings zeigte sich, dass viele Netzbetreiber ihre Umrüstungen allein mit diesem Schritt als ausreichend betrachten und nicht entschieden genug ihre Masten flächendeckend entschärfen. Darüber hinaus setzen viele Netzbetreiber weiterhin auf veraltete und als unwirksam erwiesene Technik. „Die meisten Länder haben uns eine fristgemäße Umrüstung gemeldet. Doch nur die wenigsten von ihnen fordern von den Netzbetreibern auch die neuesten technischen Standards einzuhalten, die der Verband der Elektrotechnik vorschreibt. Deshalb stehen vielerorts noch Masten mit alter oder vollkommen untauglicher Ausrüstung“, so Eric Neuling, NABU-Experte für Stromnetze.
Der Grund ist: Die Qualität der Umrüstungen lässt sich anhand der Meldungen der Netzbetreiber an die Bundesländer nicht überprüfen. So berichten Vogelschützer immer wieder von falsch gesicherten Masten in Schutzgebieten oder gänzlich ungesicherten außerhalb. Angesichts der schleppendenden Entwicklung fordert der NABU von den Bundesländern, die Kontrollen zu verschärfen. „Zehn Monate nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist es ein unhaltbarer Zustand, wenn weitere Vögel sterben müssen, ehe ein nicht entschärfter Mast als kritisch eingestuft wird. Jedes weitere Jahr Verzögerung bei der Umrüstung zieht erhebliche Verluste für die Vogelwelt nach sich. Alle untauglichen Masten müssen daher schnellstmöglich ausgetauscht werden – notfalls mithilfe von neuen gesetzlichen Fristen oder Bußgeldern“, so Neuling.
Die gesamte Bilanz mit einem Überblick über den Stand der Umrüstung in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter: www.NABU.de/tiereundpflanzen/voegel/forschung/stromtod
Für Rückfragen:
Eric Neuling, NABU-Experte für Stromnetze und Naturschutz, Tel. 030-284984-1812