Vom Nutzen des Protestes

Bundesjustizministerin verwirft geplante Bagatellisierung von Umweltstraftaten

Habicht – illegal ausgehorstet. Dieses frevelhafte Tun bleibt ein Straftatbestand
Foto: NABU/B. Sunderhaus

„Liebe Natur- und Tierfreunde,

nachdem wir erst vorletzte Woche mit der Stromtod-Kampagne eine große Protestaktion erfolgreich abschließen konnten, hier noch eine Erfolgsmeldung:

Die Bundesregierung hat ihr Vorhaben zur Bagetellisierung des deutschen Umweltstrafrechts zurückgenommen. Ein entsprechendes Gesetz war in
diesem Frühjahr vorgelegt worden – Straftaten wie der Vogelfang wären demnach künftig nur noch Ordnungswidrigkeiten gewesen. Das Komitee gegen
den Vogelmord hatte das Vorhaben der Bundesregierung öffentlich gemacht und sowohl die Fraktionen im Bundestag als auch die Mitglieder des
Umweltausschusses angeschrieben und gebeten, sich für eine Ablehnung des Gesetzeswentwurfes einzusetzen.

Das Abgeordnetenbüro der Justizministerin teilte nun mit, dass 'es durch die Änderung der Vorschriften faktisch zu einer Entkriminalisierung
kommen würde. Dies würde auch aus Sicht der Bundesregierung das falsche Signal darstellen. Deswegen soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren
nicht am Entwurf zu § 71 Absatz 5 festgehalten werden.'

Mehr zu dem tollen Erfolg lesen Sie hier:
www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/artenschutz/bagatellisierung-umweltstraftaten

Beste Grüße

Alexander Heyd (Geschäftsführer)“

Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)
Bundesgeschäftsstelle
An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Germany
Tel.: +49 228 66 55 21
Fax : +49 228 66 52 80
Email: komitee@komitee.de

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