Der Landesvorsitzende des NABU Thüringen kommentiert die neue Kormoranverordnung in Thüringen

Kormoran (Phalacrocorax carbo) © Foto: Leo / fokus-natur.de

Mit der neuen Kormoranverordnung hat Tilo Kummer die Weichen für noch mehr sinnloses Töten von Kormoranen gestellt. Danach dürfen Kormorane nicht nur an Teichwirtschaften und Fließgewässern geschossen werden, sondern auch an nicht fischwirtschaftlich genutzten Seen und Teichen. Damit hat der Minister den Bogen überspannt und die Rechtmäßigkeit der Verordnung als Ganzes steht in Zweifel,“ sagt Martin Schmidt der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. „Die Verordnung wird auch nicht zum Schutz der heimischen Fischfauna beitragen, dazu braucht es andere Anstrengungen. Wen die Landesregierung wirklich etwas für unsere Gewässer und zum Schutz der natürlich dort vorkommenden Fischarten tun möchte, dann sollte sie den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan zur Belebung von Bach- und Flussauen auf den Weg zu bringen. Aber dazu fehlt es ihr anscheinend an der nötigen Tatkraft.

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